Barrierefreiheit: EU-Kommission startet Verfahren gegen Deutschland

20.07.2022 16:11

Brüssel (dpa) - In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für
Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen
Deutschland eingeleitet. Die Brüsseler Behörde warf Deutschland am
Mittwoch vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in
nationales Recht umgewandelt zu haben. Deshalb habe man ein
sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Forderungen der
EU-Kommission zu reagieren. Sollte es die Bedenken im Laufe des
Verfahrens nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof drohen.

Ziel der Umwandlung des EU-Rechts in nationales Recht ist, dass in
jedem EU-Land die gleichen Regeln im Bereich der Barrierefreiheit
gelten. Nach Angaben der EU-Kommission sollen alle Mitgliedsstaaten
bis Mitte 2025 einheitliche Anforderungen etwa mit Blick auf
öffentliche Verkehrsmittel oder den Online-Handel erfüllen. Dies sei
«eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der
Gesellschaft».

Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Die EU-Kommission
leitete Verfahren gegen 23 weitere Länder ein.