Verfassungsrichter befragen Experten zu Risiken des EU-Corona-Fonds

27.07.2022 03:30

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht setzt am Mittwoch
(10.00 Uhr) seine Verhandlung zum Hunderte Milliarden Euro schweren
Corona-Wiederaufbaufonds der EU fort. Am zweiten Tag soll es
insbesondere um die Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt gehen.
Dazu wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter auch
Sachverständige wie den Präsidenten des Münchner Ifo-Instituts,
Clemens Fuest, und den früheren Wirtschaftsweisen Lars Feld befragen.
Auch Vertreter des Bundesrechnungshofs sind geladen.

Die Kläger befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland für die
aufgenommenen Schulden geradestehen müsse. Das Geld soll den 27
EU-Staaten dabei helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu
kommen. Dafür nimmt die EU-Kommission erstmals im großen Stil Geld an
den Kapitalmärkten auf. Insgesamt geht es um ein Volumen von 750
Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen knapp 807
Milliarden Euro. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als
Darlehen. Bis spätestens Ende 2058 soll das Geld zurückgezahlt sein.

Die Kläger meinen, dass der Bundestag dem nie hätte zustimmen dürfen.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)