RT France scheitert mit Klage gegen EU-Sendeverbot

27.07.2022 17:19

Luxemburg (dpa) - Der russische Staatssender RT ist mit einer Klage
gegen ein EU-Sendeverbot wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda vor
dem Europäischen Gericht gescheitert. «Das Gericht weist die Klage in
vollem Umfang ab», hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch
(Rechtssache T-125/22).

Die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik wurde in
der EU Anfang März kurz nach Beginn des russischen Kriegs gegen die
Ukraine verboten, weil ihnen die Verbreitung von Kriegspropaganda
vorgeworfen wurde. «Wir sind Zeugen massiver Propaganda und
Desinformation über diesen ungeheuerlichen Angriff auf ein freies und
unabhängiges Land», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen damals. Man werde nicht zulassen, dass Unterstützer des Kreml
«ihre giftigen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten
oder die Saat der Spaltung in unserer Union säen».

Die Strafmaßnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik
in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen davon
sind auch RT-Ableger wie RT auf Deutsch oder Französisch. Die EU hat
mittlerweile drei weiteren Sendern die Sendefrequenzen gestrichen.

Im konkreten Fall klagte der französische Ableger RT France gegen die
Sanktionen und begründete dies damit, dass der Sender sich zuvor
nicht habe gegen die Anschuldigungen verteidigen dürfen. Zudem würden
Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf unternehmerische
Betätigung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit verletzt. Auch stellte RT France infrage, ob der
Rat der EU die fragliche Entscheidung überhaupt treffen durfte.

Das EU-Gericht wies all diese Punkte am Mittwoch zurück. Die Richter
argumentierten unter anderem, dass die verhängten Sanktionen «unter
Berücksichtigung des außergewöhnlichen Kontextes» mit Blick «auf
die
verfolgten Ziele angemessen und erforderlich» seien. Auch griffen die
Strafmaßnahmen nicht unverhältnismäßig in die unternehmerische
Freiheit des Senders ein, da sie vorübergehend und umkehrbar seien.

Zudem habe der Rat der EU belegt, dass RT France «aktiv die
Destabilisierungs- und Aggressionspolitik» Russlands gegen die
Ukraine unterstützt habe. Der Sender habe zudem Informationen
ausgestrahlt, die den Krieg gegen die Ukraine rechtfertigten und eine
erhebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der EU
darstellen könnten. RT France kann gegen diese Entscheidung
Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.