Bundesrechnungshof: EU-Corona-Fonds muss Einzelfall bleiben

27.07.2022 14:07

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesrechnungshof sieht die Gefahr, dass der
Hunderte Milliarden Euro schwere Corona-Wiederaufbaufonds der EU kein
Einzelfall bleibt. Das enorme Garantievolumen wecke Begehrlichkeiten,
sagte ein Vertreter, Ahmed Demir, am Mittwoch in Karlsruhe vor dem
Bundesverfassungsgericht. Der Fonds widerspreche dem Geist der
europäischen Verträge, denn die Mitgliedstaaten könnten sich
außerhalb der Fiskalregeln verschulden. Das dürfe keine
Dauereinrichtung werden. Das wahre Risiko erwachse nicht aus dem
Volumen, sondern daraus, dass hier eine Tür geöffnet werde.

Auf Deutschland kommen laut Demir ab dem Jahr 2028 Mehrausgaben von
rund drei Milliarden Euro jährlich zu. «Das wirft den Bundeshaushalt
nicht um.» Problematisch seien die immer zahlreicheren übernommenen
Garantien. «Je höher der Turm wird, desto instabiler wird er.»

Der Fonds soll den 27 EU-Staaten dabei helfen, nach der Pandemie
wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission
erstmals im großen Stil Schulden. Insgesamt geht es um ein Volumen
von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 - das sind inzwischen
knapp 807 Milliarden Euro. Die Kläger befürchten, dass am Ende
womöglich Deutschland die Rechnung begleichen muss. Das Urteil wird
frühestens in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)