EuGH: Italien darf Rettungsschiffe nicht grundlos kontrollieren

01.08.2022 12:36

Immer wieder werden Seenotrettungsschiffe - auch aus Deutschland - in
italienischen Häfen kontrolliert und festgesetzt. Die Helfer beklagen
Schikane. Der EuGH urteilt nun, dass die Behörden konkrete Gründe für

Kontrollen nachweisen müssen.

Luxemburg (dpa) - Italienische Behörden dürfen Rettungsschiffe wie
die der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch nicht ohne
Anhaltspunkte für eine Gefahr in ihren Häfen kontrollieren. Das geht
aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die
EU-Regeln zu den Kontrollen eines Hafenstaats seien auch auf Schiffe
humanitärer Organisationen anwendbar, urteilten die Richter am Montag
in Luxemburg (Rechtssachen C-14/21 und C-15/21).

Für eine Kontrolle müssten die Behörden detailliert nachweisen, «da
ss
belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die
Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt
vorliegen». Allein die Anzahl der Personen an Bord - Rettungsschiffe
steuern oft mit Hunderten Flüchtlingen und Migranten die Häfen an -
sei für sich genommen kein Grund für eine Überprüfung.

Der EuGH betonte, dass es im Völkerrecht die Pflicht gebe, Personen
in Seenot zu helfen. Menschen, die nach einem Rettungseinsatz an Bord
seien, müssten bei Sicherheitsüberprüfungen außer Betracht bleiben.

«Die Anzahl der Personen an Bord, selbst wenn sie weit über der
zulässigen Anzahl liegt, kann daher für sich genommen keinen Grund
darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt», teilte der EuGH mit.
Nachdem die Geretteten von Bord gegangenen seien, dürfe der
Hafenstaat das Schiff jedoch kontrollieren.

Bei der Begründung einer solchen Kontrolle dürfe auch berücksichtigt

werden, dass ein als Frachtschiff zertifiziertes Schiff systematisch
als Rettungsschiff im Einsatz sei. Jedoch dürften nur Nachweise über
Zeugnisse verlangt werden, die auch im Flaggenstaat nötig sind. Falls
eine Kontrolle Mängel ergebe, dürfe der Hafenstaat Maßnahmen
ergreifen, die «geeignet, erforderlich und angemessen» seien.

«Das Urteil ist ein großer Erfolg für uns», sagte ein Sprecher von

Sea-Watch der Deutschen Presse-Agentur. Italien müsse jetzt konkrete
Anhaltspunkte für eine Hafenkontrolle vorlegen. Die Organisation
sprach davon, dass das Mittelmeerland zuvor darauf verwiesen habe,
dass die Sea-Watch-Schiffe nicht in der richtigen Kategorie als
Rettungsschiffe zertifiziert seien. Der deutsche Flaggenstaat
hingegen sieht laut der Organisation eine solche Kategorie für zivile
Schiffe überhaupt nicht vor.

Seenotretter beklagen immer wieder, dass die italienischen Behörden
ihre Schiffe mit fadenscheinigen Begründungen festhalten. Bei dem
EuGH-Urteil vom Montag ging es um die unter deutscher Flagge
fahrenden Schiffe «Sea-Watch 3» und «Sea-Watch 4». Sie fahren
regelmäßig ins zentrale Mittelmeer, um dort Menschen zu retten, die
auf der Flucht von Nordafrika in Richtung EU in Seenot geraten sind.

Im Sommer 2020 waren beide Schiffe, die in Deutschland als Frachter
zertifiziert sind, nach Rettungseinsätzen von den italienischen
Behörden überprüft worden. Begründet wurde dies damit, dass sie nic
ht
als Rettungsschiffe zertifiziert seien und deutlich mehr Personen an
Bord aufgenommen hätten als zulässig. Aufgrund technischer und
operativer Mängel sahen die Hafenbehörden eine Gefahr für die
Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt und hielten die Schiffe
deshalb fest.

Sea-Watch klagte dagegen. Nach dem Grundsatzurteil des EuGH muss nun
ein italienisches Gericht in dem konkreten Fall entscheiden.
Sea-Watch rechnet damit, dass der Prozess vor dem Gericht in Palermo
im Herbst weitergehen könnte.