EuGH stärkt Rechte minderjähriger Flüchtlinge

01.08.2022 12:54

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte
minderjähriger Flüchtlinge gestärkt, die in Deutschland einen Antrag

auf internationalen Schutz stellen. Die Richter des höchsten
europäischen Gerichts entschieden am Montag, dass bei einem Antrag
keine Rolle spielen darf, ob den Eltern des Minderjährigen zuvor
bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz
zuerkannt worden ist (Rechtssache C-720/20). Voraussetzung ist
allerdings, dass der Minderjährige zuvor nicht schon in einem anderen
Land schriftlich um Schutz gebeten hat. Zudem darf kein anderer
EU-Staat nach EU-Recht für das Prüfverfahren zuständig sein.

Hintergrund des Urteils ist der Fall einer russischen Minderjährigen,
deren Antrag auf internationalen Schutz in Deutschland abgelehnt
wurde, weil ihre Familie bereits in Polen den Schutzstatus bekommen
hatte. Nach Ansicht Deutschlands waren die polnischen Behörden für
die Prüfung ihres Antrages zuständig. Der Fall wird nun weiter vor
dem Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt.

In einem weiteren Urteil stellte der EuGH zudem klar, dass
minderjährige Flüchtlinge ein Recht darauf haben, die Verweigerung
der Aufnahme eines EU-Landes in bestimmten Fällen anzufechten
(Rechtssache C-19/21). Hintergrund ist der Fall eines ägyptischen
Minderjährigen, der zunächst einen Antrag auf Schutz in Griechenland
stellte, jedoch seinen Onkel in den Niederlanden erreichen wollte.
Dies lehnten die niederländischen Behörden zunächst ab.