Migrationsbeauftragte sieht nach EuGH-Urteilen Handlungsbedarf

01.08.2022 20:10

Berlin (dpa) - Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem
Alabali-Radovan, sieht nach den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zu deutschen Regelungen unter anderem zum
Familiennachzug von Flüchtlingen Handlungsbedarf. «Wir müssen jetzt
prüfen, wo wir Änderungen vornehmen müssen», teilte die
SPD-Politikerin am Montagabend mit.

Die Richter in Luxemburg hatten am Montag unter anderem geurteilt,
dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt
werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden
Verfahrens volljährig geworden sei. Entscheidend sei also das Alter
bei der Antragsstellung, erklärte Alabali-Radovan. «Darauf haben
viele geflüchtete Familien lange gewartet. Getrennte Familien sind
auch eine Belastung bei der Integration, wenn die Gedanken und Herzen
bei den Angehörigen in Krisengebieten sind», sagte sie.

EU-Recht steht in dem Staatenbund über dem nationalen Recht.
EuGH-Urteile müssen deshalb von den EU-Staaten umgesetzt werden.