EuGH stärkt Tierschutz bei Handel mit gefährdeten Arten

08.09.2022 16:31

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt dem Handel
mit gefährdeten Tieren enge Grenzen. Will ein Züchter eine geschützte

Art kaufen oder verkaufen, muss er nachweisen können, dass auch die
Eltern und Großeltern des Tieres rechtmäßig erworben wurden. Das
teilte der Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg mit.

Hintergrund ist die Klage eines tschechischen Papageienzüchters.
Seine fünf Hyazinth-Aras sind in Gefangenschaft geboren und gezüchtet
worden. Daher dürfte er mit ihnen eigentlich handeln, weil dafür eine
Ausnahme vom Verbot des Handels mit geschützten Arten gilt. Die
Großeltern dieser Papageien wurden jedoch in freier Wildbahn gefangen
und mit dem Auto nach Tschechien gebracht.

Der Kläger machte geltend, dass die Herkunft der Großeltern nicht
geprüft werden müsse, da sie nicht zu seiner Zucht gehörten. Der
EuGH verwies jedoch darauf, dass der Handel mit gefährdeten Arten
besonders streng geregelt werden müsse, um ihr Überleben nicht noch
weiter zu gefährden. Daher müsste auch die Herkunft der Vorfahren
ausführlich geprüft werden.