Menschenrechtsgericht verurteilt Polen wegen Blasphemie-Strafe
15.09.2022 15:00
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat Polen im Zusammenhang mit der Bestrafung einer Sängerin
wegen Blasphemie verurteilt, also einer Art Gotteslästerung. Dadurch
sei die Frau in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt
worden, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit. (AZ:
8257/13)
Die polnische Sängerin wurde in einem Interview nach ihrem Glauben
gefragt, worauf sie antwortete, dass sie an eine höhere Macht glaube.
Allerdings überzeugten sie eher wissenschaftliche Entdeckungen und
keine «unglaublichen biblischen Geschichten», die geschrieben worden
seien von jemandem, der «fertig war vom Weintrinken und Gras
rauchen». Zwei Menschen fühlten sich dadurch in ihren religiösen
Gefühlen verletzt und verklagten sie, polnische Gerichte gaben ihnen
Recht. Der Menschengerichtshof befand, dass die Strafe
unverhältnismäßig hart gewesen sei. Die Äußerungen seien zwar
drastisch gewesen, hätten aber nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen.
Sie habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet.
Polen muss der Frau nun 10 000 Euro Entschädigung zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU
unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in
den 46 Mitgliedstaaten ein.