EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

19.09.2022 17:30

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am
Dienstag (9.30 Uhr) über die hoch umstrittene deutsche Regelung zur
Vorratsdatenspeicherung. Geklagt hatten zwei
Telekommunikationsanbieter. Ihrer Meinung nach ist das deutsche
Gesetz, das seit 2017 auf Eis liegt, mit dem EU-Recht unvereinbar.

Um die Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren gerungen. Die
Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und
Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler
später bei Bedarf darauf zugreifen können. Während
Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen
organisierte Kriminalität und Terrorismus sehen, halten
Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzoge
n.

Der EuGH hatte der anlasslosen Speicherung bereits in vergangenen
Urteilen enge Grenzen gesetzt. Die Linie der Richter war dabei recht
eindeutig: Das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten verstößt

demnach grundsätzlich gegen EU-Recht. Eine Ausnahme gilt bei einer
akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit. In diesem Fall kann eine
zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung zulässig sein.