Buschmann begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

20.09.2022 14:28

Berlin (dpa) - Justizminister Marco Buschmann hat das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die deutsche Regelung zur
Vorratsdatenspeicherung begrüßt. «Ein guter Tag für die Bürgerrec
hte!
Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden
die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus
dem Gesetz streichen», schrieb der FDP-Politiker am Dienstag auf
Twitter.

Buschmann versicherte zudem vor Journalisten, ein neues
Ermittlungsinstrument einführen zu wollen. «Auch wir stehen dafür
ein, dass Ermittlungsbehörden effektiv im Internet natürlich auch
gegen Verbrechen, insbesondere so schwere Verbrechen wie
Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder vorgehen können
müssen», sagte der Minister. Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren
mit Richtervorbehalt sei das Modell, an dem nun gearbeitet werde. Das
bedeutet, dass ein Telekommunikationsanbieter auf richterliche
Anordnung bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für
einen bestimmten Zeitraum speichern müsste.

Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag die derzeit ausgesetzte
deutsche Regelung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Wenn es
nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine
Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der
elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen möglich, stellte
das Gericht fest. Die deutsche Regelung liegt seit 2017 auf Eis.