Innenministerin: IP-Adressen Schlüssel gegen Kindesmissbrauch im Netz

20.09.2022 17:42

Kiel (dpa/lno) - Die Speicherung von IP-Adressen von Smartphones und
Computern ist aus Sicht von Schleswig-Holsteins Innenministerin
Sabine Sütterlin-Waack (CDU) besonders für die Bekämpfung von
Kindesmissbrauch wichtig. «Über diese Möglichkeit werde ich mich mit

der Bundesinnenministerin und meinen Kolleginnen und Kollegen der
anderen Bundesländer intensiv beraten», teilte Sütterlin-Waack am
Dienstag zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur
Vorratsdatenspeicherung mit. «Ich würde es begrüßen, wenn wir zeitn
ah
in Deutschland die Grundlagen schaffen, um mit diesem Mittel stärker
gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Netz vorgehen zu
können.» Mit der IP-Adresse wird ein Gerät im Internet identifiziert.


Das oberste EU-Gericht hatte am Dienstag die derzeit ausgesetzte
deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem
EU-Recht erklärt. Sie liegt seit 2017 auf Eis. Eine anlasslose
Speicherung von Kommunikationsdaten, etwa wer wann mit wem von
welchem Ort aus telefoniert, ist unzulässig. Eine Ausnahme gilt bei
einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit. Eine
Speicherung der IP-Adressen ist dem Urteil zufolge zur Bekämpfung
schwerer Verbrechen möglich.

«Das grundsätzliche Urteil haben auch wir in Schleswig-Holstein so
erwartet», teilte Sütterlin-Waack mit. «Wir hatten und haben keine
anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor.» Der EuGH habe in seinem
Urteil erneut eine sehr wichtige Ausnahme gemacht und bestätigt: Eine
allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen von Handys oder
Computern sei unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung schwerer
Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen

Sicherheit zulässig.