EuGH: Behörde kann Airline zur Entschädigung bei Verspätung anweisen

29.09.2022 12:01

Luxemburg (dpa) - Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde
die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu
zahlen. Ein eigener Gerichtsbeschluss sei dafür nicht nötig, urteilte

der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
(C-597/20)

Hintergrund ist ein Fall aus Ungarn. Nachdem ihr Flug von New York
nach Budapest mehr als drei Stunden Verspätung hatte, wandten sich
Fluggäste an die ungarische Behörde, die Fluggastrechte durchsetzt.
Diese wies die Airline an, jedem betroffenen Passagier 600 Euro
Entschädigung zu zahlen. Die Fluglinie wehrte sich dagegen und
argumentierte, dass sie nur durch nationale Gerichte dazu
verpflichtet werden könne.

Dem folgte der EuGH nicht. Sofern der EU-Staat die Behörde - also
etwa die nationale Verbraucherschutzbehörde - dazu ermächtigt hat,
könne sie die Fluglinie durchaus zur Zahlung verpflichten.
Entscheidend sei nur, dass sowohl die Passagiere als auch die
Fluglinien gegen die Entscheidung der Behörde gerichtlich vorgehen
können. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass Sinn und
Zweck der pauschalen Entschädigung ja gerade sei, die
Unannehmlichkeiten einer Schadensersatzklage zu vermeiden.