Einheitliche Bestrafung von Sanktionsverstößen

29.09.2022 19:46

Berlin (dpa) - Um Sanktionen der EU effektiver durchzusetzen, sollen
Verstöße künftig in allen Mitgliedstaaten einheitlich bestraft
werden. Dieses Ziel verfolgt die vorgesehene Harmonisierung des
Strafmaßes, für die der Bundestag am Donnerstagabend formal den Weg
freigemacht hat. Während Sanktionsverstöße in manchen EU-Staaten als

Straftat verfolgt werden, gelten sie anderenorts lediglich als
Ordnungswidrigkeit. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen sollen
bald der Vergangenheit angehören - vor allem durch in Brüssel
festgesetzte Mindeststrafen. Die konkrete Umsetzung der EU-Vorschläge
ist aber von einer weiteren Zustimmung des Bundestags abhängig.

Die Abstimmung über das Gesetz zog sich allerdings in die Länge, denn
die AfD, die das Vorhaben grundsätzlich ablehnt, zweifelte die
Beschlussfähigkeit des Bundestags an und erzwang damit einen
«Hammelsprung». Bei diesem Verfahren verlassen die Abgeordneten den
Plenarsaal und kehren - je nachdem wie sie abstimmen wollen - durch
verschiedene Türen wieder zurück. Mehrheitsverhältnisse können so
ebenso eindeutig geklärt werden wie die Zahl der anwesenden
Parlamentarier, was in diesem Fall von Bedeutung war: Damit der
Bundestag als beschlussfähig gilt, muss nämlich mehr als die Hälfte
der 736 Abgeordneten anwesend sein. Diese Marke wurde letztlich
ebenso erreicht wie eine deutliche Mehrheit für den Gesetzentwurf.