EuGH urteilt über Entschädigung bei verspäteten Anschlussflügen

05.10.2022 17:30

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich
am Donnerstag (9.30 Uhr) mit den Rechten von Passagieren bei
verspäteten Flügen. Das Urteil dreht sich um Reisen, die aus mehreren
Flügen unterschiedlicher Gesellschaften bestehen. Der
Bundesgerichtshof möchte vom EuGH wissen, ab wann solche Reisen als
direkte Anschlussflüge im Sinne der Fluggastrechteverordnung gelten
und die Unternehmen damit schadenersatzpflichtig sind.

Entscheidend ist dabei die Frage, ob es dafür eine besondere
rechtliche Beziehung zwischen den Fluggesellschaften braucht oder ob
es reicht, wenn das Reisebüro die Flüge unterschiedlicher Anbieter zu
einem Beförderungsvorgang zusammenfasst. Falls eine solche rechtliche
Beziehung nötig ist, stellt sich dem Bundesgerichtshof außerdem die
Frage, ob die Fluggastrechteverordnung auch dann anwendbar ist, wenn
der Flug in einem Drittstaat wie der Schweiz startet. (Aktenzeichen
C-436/21)

Hintergrund ist der Fall einer Reisenden, die von American Airlines
eine Ausgleichszahlung von 600 Euro verlangt, weil sie mit mehr als
vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam. Sie hatte ihren Flug
mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American nach
Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro
gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA.
Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet

und ein einheitliches Ticket gegeben.