EU-Sanktionen gegen Russland in Kraft - Auch gegen Denker Dugin

06.10.2022 18:21

Brüssel (dpa) - Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind in Kraft.
Der entsprechende Rechtstext wurde am Donnerstag im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Unter anderem belegt die EU mit
dem Paket den russischen Rechtsnationalisten Alexander Dugin mit
Sanktionen. Zur Begründung heißt es: «Dugin hat die Annexion der Krim

und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ideologisch und
theologisch gerechtfertigt und betrachtet sie als «Befreiung» der
Ukraine vom Einfluss des Westens.» Gegen Dugin sowie 29 weitere
Personen verhängt die EU Vermögenssperren und Einreiseverbote.

Das neue Paket ist unter anderem eine Reaktion auf die
Scheinreferenden in den mittlerweile durch Russland annektierten
Gebieten auf ukrainischem Gebiet.

Ebenfalls von den Strafmaßnahmen betroffen sind etwa Alan Luschnikow
als größter Anteilseigner des Waffenherstellers JSC Kalashnikov
Concern sowie die Vorsitzende der zentralen russischen Wahlkommission
Ella Pamfilowa. Letztere sagte am Donnerstag, für sie seien die
Sanktionen unbedeutend. «Denn es ist ein jämmerlicher Vorwand von
jämmerlichen Politikern.» Auch die Sängerin Julia Tschitscherina wird

mit Sanktionen belegt, weil sie «öffentlich ihre Unterstützung für

die Annexion der Ukraine durch Russland kundtut».

Teil des Pakets sind auch Importverbote für bestimmte Stahlprodukte,
für Zigaretten, Kunststoffe, Kosmetika und andere Produkte im Wert
von sieben Milliarden Euro. Zudem wird die rechtliche Grundlage für
die von den G7 wirtschaftsstarker Demokratien angestrebte
Preisobergrenze für russisches Öl geschaffen. Dieser soll die
Einnahmen Moskaus deutlich reduzieren. So soll der Seetransport von
Erdölprodukten und Rohöl aus Russland weltweit nur noch möglich sein,

wenn das Öl unter einem bestimmten Preis gekauft wurde. Gelingen soll
dies, indem bestimmte Dienstleistungen wie Versicherungen für
Öltransporte an die Einhaltung der Regel geknüpft werden.

In Kraft treten soll der Preisdeckel für russisches Rohöl Anfang
Dezember, wenn auch ein EU-Einfuhrverbot über den Seeweg gültig wird,
und für Erdölprodukte im Februar 2023. Die weiteren Vorbereitungen
müssen nun auf G7-Ebene fortgesetzt werden. Nachdem die Details
festgelegt sind, müssen die EU-Staaten erneut einstimmig zustimmen.

Zudem wird mit den neuen Sanktionen die Ausfuhr von Produkten, die
Russland für den Krieg gegen die Ukraine einsetzt, weiter beschränkt.
Dazu gehören etwa elektronische Teile, Chemikalien, Kleinwaffen und
Güter, die zur Folter genutzt werden können. Architektur- und
IT-Dienstleistungen sowie Rechtsberatung dürfen Russland nicht mehr
angeboten werden. Auch soll es EU-Bürgern künftig verboten sein,
Sitze in Führungsgremien bestimmter russischer Staatsunternehmen
einzunehmen. Wer beim Umgehen von Sanktionen hilft, soll künftig
ebenfalls mit Sanktionen belegt werden können.