EuGH: EU-Gesetz zu Geldwäsche teilweise rechtswidrig

22.11.2022 12:19

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile der
EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Hintergrund ist eine

Bestimmung, wonach Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern von
Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit
einsehbar sein müssen. Damit sollen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Diese Regelung ist
ungültig, entschieden die Richter nun am Dienstag in Luxemburg
(Rechtssachen: C-37/20, C-601/20).

Denn damit werde schwerwiegend in die Grundrechte auf Achtung des
Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten eingegriffen. Die
Bestimmung sei nicht auf das absolut Erforderliche beschränkt und
stehe auch nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den erklärten
Zielen der Richtlinie. Die betroffenen Personen seien nicht gut genug
gegen den Missbrauch der Daten geschützt. Die Regelung soll von nun
an nicht mehr angewendet werden.

Hintergrund der Entscheidung sind Klagen gegen die luxemburgische
Umsetzung der Richtlinie. Die Kläger hatten erfolglos beantragt, den
Zugang der breiten Öffentlichkeit zu ihren Daten zu beschränken. Sie
fürchteten Erpressung oder Entführungen.