Europaparlament: Russland ist staatlicher Terrorismus-Unterstützer

23.11.2022 14:18

Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat Russland als staatlichen
Unterstützer von Terrorismus verurteilt. Zudem soll die EU nach dem
Willen des Europaparlaments eine Terrorliste für Staaten wie Russland
schaffen, um diese strenger zu bestrafen. Eine große Mehrheit der
Abgeordneten stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Resolution zu,
die Russland auch als einen «terroristische Mittel einsetzenden
Staat» bezeichnet.

Bisher kennt das europäische Recht keine Kategorie oder Liste für
Staaten, die Terrorismus unterstützen. Es gibt zwar eine
EU-Terrorliste, auf die Gruppen, Einrichtungen und Einzelpersonen
gesetzt werden können, Staaten aber nicht. Die USA hingegen haben
eine solche Liste auch für Länder. Derzeit stehen Kuba, Iran, Syrien
und Nordkorea darauf. Für Staaten, die auf dieser Liste stehen,
bestehen etwa Verbote für Rüstungsgeschäfte und finanzielle
Strafmaßnahmen.

In der Resolution heißt es, dass eine Listung eines Landes als ein
«dem Terrorismus Vorschub leistender Staat» restriktive Maßnahmen
auslösen und Auswirkungen auf die Beziehungen der EU zu Ländern auf
dieser Liste haben könnte. Welche konkreten Auswirkungen eine
entsprechende Listung für Russland hätte, ist unklar und müsste von
den EU-Staaten entschieden werden.

Das Parlament forderte auch, die diplomatischen Beziehungen zu
Russland weiter einzuschränken und die Kontakte zu offiziellen
Vertretern Russlands auf allen Ebenen auf das absolute Minimum zu
beschränken, was bereits weitgehend der Fall ist. Seit Kriegsbeginn
haben die EU-Staaten wie auch Russland zahlreiche Diplomaten der
jeweils anderen Seite ausgewiesen.

Zudem werden in der Resolution weitere Strafmaßnahmen wie ein Embargo
gegen russische Diamanten gefordert. Gedrängt wird auch darauf,
staatsnahe russische Einrichtungen sowie Organisationen und Verbände
unter dem Schutz russischer diplomatischer Vertretungen zu schließen
und zu verbieten.

Rechtlich bindend ist die Resolution des Europaparlaments nicht. Über
Sanktionen müssen EU-Staaten einstimmig entscheiden.