Grillen als Lebensmittel - Neue EU-Regelung tritt in Kraft

23.01.2023 04:30

Brüssel (dpa) - Von Dienstag an dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln
verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die
auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als
Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch
für Larven des Getreideschimmelkäfers. Ähnliche Regeln gibt es
bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers (Tenebrio
molitor, gelber Mehlwurm). «Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf
die Zulassung von Insekten als Lebensmittel», heißt es von Seiten der
Europäischen Kommission.

Nach Angaben der EU-Kommission müssen Hersteller für jedes Insekt,
das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Wenn
Insekten in Lebensmitteln verwendet würden, müsse das gekennzeichnet
sein: In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden. «Die
Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission oberste Priorität»,
sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Was die Insekten
betreffe, so könne die Behörde bestätigen, dass diese sicher seien.

Insekten gelten als nahrhaft und reich an Proteinen und zählen in
vielen Ländern zur gewöhnlichen Küche. Sie können auch zu einer
nachhaltigen Ernährung beitragen, da sie verhältnismäßig
ressourcenschonend gezüchtet werden können. Risiken können jedoch f
ür
Allergiker bestehen. Entsprechende Allergiehinweise seien Pflicht,
betont die EU-Kommission.

«Niemand wird gezwungen, Insekten zu essen», so die Kommission auf
Twitter. Jede und jeder könne selbst entscheiden, ob er oder sie
Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufe oder nicht.

In einigen EU-Ländern, darunter Deutschland und Österreich, werden
Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft. Dafür gibt es
Übergangsregeln. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass
ganze Insekten nicht unter die alten Regeln für neuartige
Lebensmittel fallen. Die alten Vorgaben wurden mittlerweile jedoch
überarbeitet, seit 2018 gelten auch ganze Insekten als neuartige
Nahrungsmittel und müssen den entsprechenden Genehmigungsprozess
durchlaufen.