Bundesregierung sieht Lockerungen für Gentechnik in der EU skeptisch

16.03.2023 05:00

Brüssel (dpa) - Die Bundesregierung steht den kursierenden Plänen der
EU zur Lockerung der Vorschriften für gentechnisch veränderte
Pflanzen skeptisch gegenüber. «Das Bestreben der EU-Kommission, die
Risikoprüfung für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken
hergestellt sind, abzuschwächen, geht in die falsche Richtung», sagte
ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur. Das Thema steht auf Wunsch Österreichs beim Treffen
der EU-Umweltminister an diesem Donnerstag in Brüssel auf der Agenda.

Das Bundesumweltministerium betonte, der aktuelle breite
Diskussionsprozess zum Thema sei begrüßenswert. «Wichtig ist, dass
das Vorsorgeprinzip gewahrt wird, die Wahlfreiheit von den
Landwirtinnen und Landwirten bis zu den Verbraucherinnen und
Verbrauchern gewährleistet werden und die Koexistenz verschiedener
Anbausysteme gesichert werden.»

Derzeit wird in der EU-Kommission an der Überarbeitung der
EU-Gentechnikregeln und ihren Folgen gearbeitet. Im April 2021 hatte
die Kommission mitgeteilt, dass das das Gentechnikrecht überarbeitet
werden solle. Die EU-Kommission will voraussichtlich im Juni einen
konkreten Vorschlag für einen Gesetzestext veröffentlichen. Im
Anschluss müssten sich EU-Staaten und Europaparlament noch über das
Vorhaben einig werden.

Am Ende dieses Prozesses könnte sich entscheiden, inwieweit
Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann - und damit
würde auch beeinflusst werden, inwiefern gentechnisch veränderte
Lebensmittel bei den Verbrauchern auf dem Teller landen.

Die neuen Möglichkeiten der Gentechnik erlaubten «vielfältigste und
wirklich tiefgreifende Veränderungen im Genom», hieß es weiter aus
dem Ministerium. «Deren mögliche Auswirkungen sind im Vergleich zu
den sich bietenden Möglichkeiten wenig erforscht. Gerade wichtige
Biodiversitätsfragen wie beispielsweise nach dem Risiko der
Auskreuzung in eventuell vom Klimawandel gestresste Ökosysteme sind
heute noch unbeantwortet und erfordern weitere Forschung.»

Weiter: Das EU-Recht biete eine gute Grundlage, um die Risiken
systematisch zu analysieren, die Nachverfolgbarkeit von gentechnisch
veränderten Organismen in der Natur sowie die Wahlfreiheit für
Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der
Lebensmittelwirtschaft, Landwirtinnen und Landwirte zu gewährleisten.
«Dabei darf es keine Abstriche geben. Nur so kann gewährleistet
werden, dass die Pflanzen, die auf den Markt kommen, auch sicher für
Mensch und Natur sind.» Das Bundesumweltministerium setze sich daher
für ein Zulassungsverfahren ein, das am Vorsorgeprinzip festhalte.
«Deutschland und Europa brauchen eine Landwirtschaft, die mit der
Natur und nicht gegen sie arbeitet.»

Befürworter gelockerter Vorschriften für den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen betonen, dass die neuen gentechnisch veränderten
Pflanzen eine Lösung für die Herausforderungen auf die Landwirtschaft
infolge des Klimawandels seien.