BGH: Google muss Artikel nur bei Nachweis von Falschangaben löschen

23.05.2023 12:35

Karlsruhe (dpa) - Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel
über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann
aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich
falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind
nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die
Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat am BGH am
Dienstag. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der
Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere
kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer
auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Der BGH gab
ihnen allerdings nur in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen
ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen -
sogenannte Vorschaubilder. (Az. VI ZR 476/18)