EU-Gericht: «Emmentaler» kann nicht als EU-Marke geschützt werden

24.05.2023 11:08

Luxemburg (dpa) - «Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des
EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der
EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der
Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese
wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen
lassen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer
Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus
der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden,
beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die
Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges
Eigentum (EUIPO).

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe
«für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte un
d
nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als
Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem
EuGH, vorgegangen werden.