Gericht: EU-Genehmigung von italienischen Hilfen für Airlines nichtig

24.05.2023 14:29

Luxemburg (dpa) - Das EU-Gericht hat die Genehmigung von Staatshilfen
an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt.
Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das
Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei,
teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der
Billigflieger Ryanair.

Es ist nicht die erste Schlappe der EU-Kommission im Zusammenhang mit
Beihilfen für Airlines in der Corona-Pandemie. Vor knapp zwei Wochen
erklärte das EU-Gericht auch das milliardenschwere deutsche
Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig.

So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den
strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem
Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten
Schäden wieder gut gemacht werden, die den Fluglinien durch die
Reisebeschränkungen entstanden waren.

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die
EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des
EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen
während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die
EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun
verhandelten italienischen Fall - allerdings ohne ausreichende
Begründung, wie das Gericht nun feststellte.

Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüfverfahren
einleiten müssen oder zumindest darlegen, warum sie keine
Schwierigkeiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die
Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann
noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen
werden.

Ryanair begrüßte die Entscheidung: Das Eingreifen des Gerichts sei
ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der
gesamten EU, teilte ein Sprecher mit.