Ukraine-Flüchtlinge sollen in EU weiter von Sonderregeln profitieren

11.06.2024 13:24

Beim grausamen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist kein
Ende in Sicht. Die EU muss darauf wieder einmal reagieren.

Brüssel (dpa) - Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen nach dem
Willen der EU-Kommission mindestens bis März 2026 problemlos in der
Europäischen Union bleiben können. Die Kommission habe vorschlagen,
die Regelung für den vorübergehenden Schutz für die Ukrainerinnen und

Ukrainer in der EU zu verlängern, teilte ein Sprecher am Dienstag in
Brüssel mit. Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die
zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine seien die
Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in
die Ukraine derzeit nicht gegeben. Nach Auffassung der Kommission
blieben deshalb die Gründe für den vorübergehenden Schutz bestehen,
weshalb eine Verlängerung um ein weiteres Jahr die notwendige und
angemessene Reaktion auf die derzeitige Lage sei.

Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27
EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine
registriert - die meisten von ihnen, rund 1,3 Millionen, in
Deutschland. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der
Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen
deutlich höher. In Tschechien kommen etwa rund 32 Flüchtlinge auf
1000 Einwohner.

Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines «massenhaften
Zustroms» von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4.
März 2025 verlängert. Dass der Vorschlag umgesetzt wird, gilt als
äußert wahrscheinlich, er soll auch Thema bei einem
EU-Innenministertreffen Ende der Woche sein. Bei der Verlängerung im
vergangenen Jahr hat es von den Mitgliedstaaten kein Veto gegeben.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges
Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa
das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine
Arbeitserlaubnis.