Abgesagter Pauschaltrip: Gerichte dürfen Reisende stärker aufklären
14.09.2023 12:59
Luxemburg (dpa) - Reisende können bei Streitigkeiten um abgesagte
Pauschalreisen auf mehr Unterstützung nationaler Gerichte hoffen. Wie
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg
urteilte, haben nationale Gerichte die Pflicht, Kläger in
bestimmten Fällen etwa auf Rechte durch eine EU-Richtlinie aufmerksam
machen, laut der ihnen unter Umständen Zahlungen zurückerstattet
werden müssen (Rechtssache C-83/22). Konkret ging es bei dem Urteil
um eine Klage aus Spanien, nachdem eine Pauschalreise nach Asien
abgesagt wurde, weil sich das Coronavirus am Zielort verstärkt
ausgebreitet hatte.
Das Urteil bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Reisende immer ihr
ganzes Geld zurückbekommen, sondern hängt vom Einzelfall und den
geltend gemachten Ansprüchen ab. Zudem gibt es Voraussetzungen dafür,
dass ein Gericht von Amts wegen - also von sich aus - prüfen muss, ob
gegen die sogenannte Pauschalreiserichtlinie verstoßen wurde. Konkret
heißt es in einer EuGH-Mitteilung unter anderem: «Das nationale
Gericht muss über alle erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen
Grundlagen verfügen, um zu prüfen, ob das Rücktrittsrecht von dem
betreffenden Reisenden geltend gemacht werden könnte.»