Gute Aussichten für VW in Streit um italienische Millionenstrafe

14.09.2023 14:41

Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um eine mögliche Doppelbestrafung
von Volkswagen wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen hat
der Autobauer einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass das
Verbot der Doppelbestrafung in solchen Fällen grundsätzlich greifen
kann. Dieser im EU-Recht verankerte Grundsatz besagt, dass man nicht
zweimal wegen der gleichen Sache bestraft werden darf. Über die
Rechtmäßigkeit der Geldbuße muss nun ein italienisches Gericht
entscheiden.

Hintergrund ist ein Verfahren in Italien, wonach VW fünf Millionen

Euro Strafe für in dem südeuropäischen Land verkaufte Autos mit
illegalen Abschalteinrichtungen zahlen müsste. Im Jahr 2018 zahlte
Volkswagen aber schon in Deutschland eine Geldstrafe in Höhe von
einer Milliarde Euro für 10,7 Millionen betroffene Dieselfahrzeuge,
die weltweit vermarktet wurden, einschließlich der in Italien
verkauften Fahrzeuge.

Die Abschalteinrichtungen verringern die Abgasrückführungsrate bei
niedrigen Außentemperaturen, was zu einem Anstieg der
Stickoxidemissionen führt. Die Autohersteller argumentieren, dass
dies dazu beitrage, den Motor des Fahrzeugs vor rauem Wetter zu
schützen. Solche Abschalteinrichtungen standen im Mittelpunkt des
sogenannten Dieselskandals, der die deutsche Autoindustrie in den
vergangenen Jahren erschütterte. Die Technologie wird als Hilfsmittel
angesehen, um den Schadstoffausstoß von Autos im Test niedriger
erscheinen zu lassen als er im realen Straßenverkehr ist.