EuGH-Urteil: Weiterhin kein Dosenpfand im Grenzhandel

14.09.2023 16:29

Luxemburg/Flensburg (dpa) - In Geschäften an der Grenze zu Dänemark
dürfen Getränke weiterhin pfandfrei für den Export nach Dänemark
verkauft werden. Das geht aus einem am Donnerstag verkündetem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)hervor. Dem Urteil ging ein
jahrelanger Weg durch die Instanzen vorher. Die EU-Kommission hatte
die Ausnahmeregelungen zum Dosenpfand nach einer Beschwerde des
dänischen Berufsverbandes Dansk Erhverv untersucht, war aber zu dem
Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Gegen diesen Beschluss hatte dann wiederum Dansk Erhverv vor dem
Gericht der Europäischen Union geklagt. 2021 hatte das EU-Gericht
dann die Entscheidung der EU-Kommission zu Ausnahmen beim Dosenpfand
in den Boardershops gekippt. Die Kommission sowie die
Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG) haben dieses Urteil im
Wege von Rechtsmitteln vor dem EuGH angefochten. Mit Erfolg - der
EuGH hat das Urteil des EU-Gerichts aufgehoben.

Viele Menschen aus Dänemark fahren für Getränkeeinkäufe über die

Grenze nach Deutschland, weil sie dort nach Ausfüllen einer
Exportbescheinigung weder deutsches noch dänisches Dosenpfand
bezahlen müssen. Eine geplante Regelung, die diese Möglichkeit
eigentlich bereits 2018 beenden sollte, ist bis heute nicht
umgesetzt.

Der Flensburger Europaabgeordnete der Grünen, Rasmus Andresen, nannte
das EuGH-Urteil «absolut enttäuschend». Das Problem «Dosenpfand»
sei
seit Jahren bekannt, die Dosen des Grenzhandels landeten viel zu oft
in der Natur. Die Grünen setzten sich - wie auch Umweltorganisationen
- weiter für eine Lösung ein. «Ein Großteil der Dosen landet
irgendwann in der Umwelt und die im Material enthaltenen schädlichen
Stoffe in unserem Grundwasser. Hier wird von einigen wenigen Profit
auf Kosten der Umwelt gemacht. Ein gemeinsames Pfandsystem ist die
Lösung.»