Nach Klagen: EU streicht Russen von Sanktionsliste

14.09.2023 22:38

Dutzende Russen klagen derzeit gegen EU-Sanktionen. Gegen drei von
ihnen wurden Strafmaßnahmen nun nicht verlängert. Ob sie sich darüber

wirklich freuen können, erscheint angesichts von Kommentaren aus dem
Kreml allerdings fraglich.

Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten haben wenige Tage nach einem Urteil
des Gerichts der Europäischen Union wegen des Ukraine-Kriegs
verhängte Sanktionen gegen den russischen Geschäftsmann Alexander
Schulgin aufgehoben. Das geht aus dem EU-Amtsblatt von diesem
Donnerstag hervor. Ebenso aufgehoben wurden die Strafmaßnahmen gegen
die Unternehmer Farchad Achmedow und Grigori Berjoskin. Bei allen
dreien wird die Grundlage für die Sanktionen als zu dünn angesehen.

Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Schulgin ursprünglich damit
begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für
Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als
wichtige Einnahmenquelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem
Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Das
beweise, dass er politische Maßnahmen unterstütze, die die
territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.

Bei Achmedow und Berjoskin sah die EU offensichtlich auch das Risiko,
dass sie mit Klagen gegen die Sanktionierung Recht bekommen.
Berjoskin war von der EU als «Helfershelfer» von Präsident Wladimir
Putin auf die Sanktionsliste gekommen. Achmedow wurde ebenfalls
Kreml-Nähe vorgeworfen.

Ob sich die Betroffenen wirklich über die EU-Entscheidung freuen
können, ist angesichts von Äußerungen von Putins Sprecher Dmitri
Peskow allerdings fraglich. Peskow stellte einen Teil der gegen
EU-Sanktionen klagenden Personen am Donnerstag in eine Ecke mit
Menschen, die in Russland zuletzt um ihr Leben fürchten mussten. «Wir
wissen, dass es Unternehmer gibt, die sich zu anti-russischen
Positionen herablassen und die versuchen (...), aus den Sanktionen
herauszukommen», sagte er in Moskau. «Das sind Verräter.»

Ob er damit auch auf Schulgin, Achmedow und Berjoskin anspielte, ließ
er unklar. Peskow fügte nämlich hinzu: «Es gibt Unternehmer, die ihre

Interessen systematisch und methodisch vor Gericht verteidigen. Das
ist das Recht eines jeden Unternehmers, und das behandeln wir mit
Respekt.»

Von der EU gab es am Donnerstag zunächst keine offizielle
Stellungnahme zu den Sanktionsaufhebungen. Diplomaten verwiesen
darauf, dass gleichzeitig die Strafmaßnahmen gegen Hunderte andere
Personen und Unternehmen bis zum 15. März 2024 verlängert worden
seien. Insgesamt seien weiter fast 1800 Personen und Organisationen
betroffen.

Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen. Zudem müssen in der EU
vorhandene Vermögenswerte von den Betroffenen eingefroren werden und
es ist verboten, ihnen Geld oder anderen wirtschaftliche Ressourcen
bereitzustellen.