Mangelnder Arbeitsschutz: EU-Kommission geht gegen Deutschland vor
28.09.2023 13:54
Brüssel (dpa) - Deutschland schützt Arbeitende nach Ansicht der
EU-Kommission nur unzureichend vor gefährlichen Chemikalien.
Nationale Grenzwerte für Schwefeldioxid und Acrylaldehyd seien bis zu
viermal höher als der EU-Richtwert, teilte die Behörde am Donnerstag
mit. «Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für die beiden
Stoffe eingeführt hat, hat es die von der EU festgelegten
Richtgrenzwerte und die ihnen zugrundeliegenden wissenschaftlichen
Überlegungen nicht beachtet», hieß es in einer Mitteilung. Die
Kommission eröffnete deshalb nun ein Verfahren gegen Berlin.
Die EU-Kommission überwacht, ob sich die EU-Staaten an europäisches
Recht halten. Ist sie der Auffassung, dass Mitgliedsstaaten gegen
EU-Recht verstoßen, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren
einleiten, das mit einem Verfahren vor dem EuGH und einer Geldstrafe
enden kann.
Das nun eingeleitete Verfahren begründete die Kommission unter
anderem damit, dass Deutschland keine angemessene Erklärung dafür
habe liefern können, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht
umgesetzt werden könnten. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate
Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Schwefeldioxid reizt nach Angaben des Umweltbundesamtes die
Schleimhäute und kann zu Atemwegsproblemen führen. Acrylaldehyd ist
der EU-Chemikalienagentur ECHA zufolge ebenfalls gefährlich. Es
verätzt demnach die Haut, schädigt Augen und kann beim Einatmen
tödlich sein.