Einigung in Brüssel: EU will härter gegen Umweltkriminalität vorgehen

16.11.2023 22:52

Umweltkriminalität ist nach Einschätzung von EU-Experten eine der
weltweit profitabelsten Aktivitäten des organisierten Verbrechens.
Jetzt soll die Strafverfolgung deutlich verbessert werden.

Brüssel (dpa) - Schwerwiegende Straftaten zum Nachteil der Umwelt
sollen künftig in der ganzen EU mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen
geahndet werden können. Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
und des Europaparlaments verständigten sich am Donnerstag in Brüssel
auf neue Regeln, die die Verfolgung von Umweltstraftaten verbessern
sollen. Sie sehen vor, den Begriff Umweltkriminalität genauer zu
definieren und Strafandrohungen zu verschärfen. Die EU-Kommission
hatte Ende 2021 einen Vorschlag für die neuen Regeln vorgelegt, weil
die bestehenden Vorgaben nur wenig effektiv waren.

Zu den gemeinsam definierten Straftaten werden den Angaben zufolge
der Handel mit Holz illegaler Herkunft und schwerwiegende Verstöße
gegen die Vorschriften über Chemikalien gehören. Zudem geht es
beispielsweise um das illegale Recycling umweltschädlicher
Schiffsteile.

Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person
verursachen, sollen in allen Mitgliedstaaten künftig mindestens zehn
Jahre Haft angedroht werden. Für juristische Personen wie
Aktiengesellschaften sind für die schwersten Straftaten
Höchstgeldstrafen oder -geldbußen von mindestens fünf Prozent des
weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Millionen Euro
vorgesehen. Bei anderen Straftaten sollen mindestens Strafen in Höhe
von drei Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes beziehungsweise
alternativ 24 Millionen Euro angedroht werden.

Zudem ist vorgesehen, dass auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen
werden können. Zu diesen gehört zum Beispiel, den Täters zu
verpflichten, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen
oder für einen Ausgleich zu sorgen. Darüber hinaus soll auch der
Ausschluss vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung oder die
Entziehung von Genehmigungen und Zulassungen möglich sein.

Umweltkriminalität sei eine der weltweit profitabelsten Aktivitäten
des organisierten Verbrechens und habe beträchtliche Auswirkungen auf
die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit, erklärte der Rat der
Mitgliedstaaten zur geplanten neuen Richtlinie. Gleichzeitig sei sie
bislang aber schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Die
Einigung muss nun noch durch den Rat der Mitgliedstaaten und das
Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings
als Formalie.