AfD scheitert in Karlsruhe mit Klage zu EU-Corona-Fonds

17.11.2023 15:15

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der
AfD-Bundestagsfraktion gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und
Bundestag am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU als
unzulässig verworfen. Das höchste deutsche Gericht hatte vor knapp
einem Jahr grünes Licht gegeben, dass Deutschland sich daran
beteilige. Die AfD habe unter anderem nicht ausreichend dargelegt,
inwiefern ihre Antragsbefugnis trotz dieses Urteils fortbesteht,
teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. (Az. 2 BvE 4/21)

Es geht um das Aufbauprogramm «Next Generation EU», das EU-Staaten
helfen soll, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür
macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht bis
zum Jahr 2026 um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von
2018. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die
nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058
sollen die Schulden spätestens beglichen sein. Die größten Summen
gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien.

Gegen die Beteiligung Deutschlands hatte unter anderem ein Bündnis um
AfD-Gründer Bernd Lucke geklagt. Am 6. Dezember 2022 verkündete der
Zweite Senat, dass er keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen
Bedenken habe. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss 2020 stelle
jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden
Integrationsprogramms der Europäischen Union dar. Auch beeinträchtige
er nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages.