Neue Angaben auf Wein- und Sektflaschen kommen erst nach und nach

07.12.2023 05:31

Nährwert-Angaben auch auf Wein- und Sektflaschen? Ja - nur ab
wann? Jetzt haben Winzer und Sekthersteller Klarheit. Es kommt auf
den Zeitpunkt der Herstellung an.

Mainz (dpa) - Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an
auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch
nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet
hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift. Danach
können Weinerzeugnisse, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden,
noch unbegrenzt ohne die neuen Kennzeichnungen verkauft werden
können, wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in
Berlin erläuterte.

«Es kommt also nicht darauf an, ob die Produkte am 8. Dezember
bereits etikettiert sind oder schon im Regal stehen», betonte der
Sprecher. «Maßgeblich ist, ob die Erzeugnisse vor dem 8. Dezember
2023 bereits hergestellt waren.»

Weine gelten erst dann als «hergestellt», wenn sie nach der Gärung
den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die
erforderliche Säure haben. «Damit gilt das erst für den Jahrgang
2024», sagte Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut. «Eine Ausnahme

wäre allerdings Eiswein, wenn es noch welchen gibt.»

Und was gilt für Sekt-, Perl- und Schaumwein? «Schaumwein ist dann
hergestellt, wenn er nach der zweiten Gärung den erforderlichen Druck
erreicht hat», erläuterte der Ministeriumssprecher. Schaum- und
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure gelten nach diesem Zusatz als
hergestellt, ganz unabhängig vom Grundwein. Aufgrund der Definition
des Herstellungszeitpunktes werden Sektgetränke ab dem 8. Dezember
erst nach und nach mit dem vollständigen Zutaten- und
Nährwertverzeichnis in den Handel gelangen, erläuterte eine
Sprecherin des Verbands Deutscher Sektkellereien.

Aromatisierte Weinerzeugnisse - wie etwa Glühweine - gelten der
EU-Verordnung zufolge nach der Aromatisierung als hergestellt.
«Allein am Jahrgang kann die Deklaration also nicht festgemacht
werden», betonte der Ministeriumssprecher.

Was genau muss künftig auf den Etiketten überhaupt vermerkt werden?
Die Zutaten sowie folgende Nährwerte: Brennwert, Menge an Fett,
gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, heiß
t
es im Ministerium.

Die Angaben auf den Etiketten könnten aufgedruckt oder über einen
QR-Code abrufbar sein, der dann auf entsprechende Dokumente oder
Webseiten verweise, sagte der Ministeriumssprecher. «Allerdings
enthält das Unionsrecht keine klaren Vorgaben, ob und in welcher Form
im Falle der «off-label»-Variante der QR-Code oder Link auf dem
Etikett zu beschriften ist.» Das Bundesministerium halte ein «i» fü
r
Informationen für ausreichend, die Europäische Kommission aber nicht.
Vielmehr bedürfe es nach ihrer Auffassung «eines klareren Hinweises,
wie beispielsweise «Zutaten» und «Nährwerte».» Und die in Deuts
chland
für die Kontrolle zuständigen Länder folgten dieser Auslegung.