Apple gibt in der EU sein Monopol für iPhone-Apps auf
25.01.2024 19:00
Das EU-Gesetz über Digitale Märkte zwingt Digitalkonzerne dazu, ihre
abgeschotteten Systeme für Drittanbieter zu öffnen. So muss Apple nun
auf dem iPhone auch alternative App-Stores zulassen. Der Konzern gibt
die Kontrolle aber nicht vollständig auf.
Cupertino (dpa) - Nutzerinnen und Nutzer eines iPhones in der
Europäischen Union können künftig nicht nur Anwendungen aus dem
App-Store von Apple installieren, sondern dafür auch alternative
App-Marktplätze verwenden. Das kündigte Apple am Donnerstag in
Cupertino an. Gleichzeitig lässt der iPhone-Konzern konkurrierende
Bezahlmethoden und alternative Technologien für Webbrowser zu, die
bislang von Apple mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken nicht gestattet
waren. Um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können, muss auf dem
Gerät die neueste Betriebssystemversion iOS 17.4 installiert sein.
Apple reagiert damit auf rechtliche Vorgaben durch das neue EU-Gesetz
über Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA). Danach müssen große
und dominante Anbieter, sogenannte «Gatekeeper», App-Stores anderer
Anbieter zulassen. Bisher konnte man auf iPhones Apps nur aus der
hauseigenen Download-Plattform des Konzerns herunterladen.
Apple behält allerdings auch künftig teilweise die Kontrolle über die
Installation von Anwendungen, auch wenn diese außerhalb des eigenen
App Stores stattfindet. Die Apps können nicht wie beim Google-System
Android einfach mit dem Browser heruntergeladen und auf eigenes
Risiko installiert werden. Vielmehr müssen die Kunden dafür
«beglaubigte» Marktplätze verwenden. Das sind iPhone-Anwendungen, die
mit dem Segen von Apple wiederum andere Apps installieren dürfen.
Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur verwies Apple-Topmanager
Phil Schiller auf die Risiken, die mit einer direkten Installation
verbunden seien. «Wenn jede beliebige Website Apps auf das Gerät
herunterladen kann, stellt dies eine große Gefahr für die Sicherheit
und den Datenschutz der Nutzer dar», sagte Schiller der dpa. Mit dem
nun eingeführten System mit einem Beglaubigungsprozess erfülle man
auch die Anforderungen des EU-Gesetz über Digitale Märkte. Insgesamt
seien Nutzer in Europa allerdings durch die mit dem DMA erzwungenen
Maßnahmen einem höheren Risiko ausgesetzt als Anwender außerhalb der
EU.
Mit der aktuell verkündeten Umsetzung ist Apple künftig in der Lage,
auch bei den alternativen Marktplätzen sämtliche Apps auf bekannte
Schadsoftware und andere Sicherheitsbedrohungen automatisiert zu
überprüfen. Nicht gecheckt werden dagegen die mit den Apps
verbundenen Geschäftspraktiken oder die dort gezeigten Inhalte.
Parallel zu den Anpassungen bei den App-Stores führt Apple auch
weitere Änderungen ein, um Monopol-Vorwürfen der EU entgegenzutreten.
So können europäische Anwenderinnen und Anwender künftig den
Standard-Browser im iPhone frei festlegen. Bislang öffnet der
Apple-Browser Safari automatisch alle Web-Links. Künftig kann diese
Aufgabe auch von Browsern wie Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge,
Brave, Opera oder DuckDuckGo übernommen werden. Die Wettbewerber
werden auch nicht mehr dazu gezwungen, in ihren Apps die von Apple
favorisierte Technik «WebKit» zur Darstellung von Webseiten zu
verwenden, sondern dürfen ihre eigenen «Web-Engines» benutzen.
Auch das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem
iPhone fällt in der EU. Bislang konnte nur der hauseigene
Bezahldienst Apple Pay die NFC-Funktion («Near Field Communication»)
des iPhones nutzen, um eine Bezahlung an der Supermarktkasse oder
anderen Bezahlterminal vorzunehmen. Die Anwender können künftig
selbst festlegen, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig starten soll.
Nur wenig Entgegenkommen zeigte Apple bei der umstrittenen
Umsatzbeteiligung für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe. Bislang verlangt
Apple von kleineren Entwicklern und bei Langfrist-Abos 15 Prozent
Umsatzbeteiligung. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million
US-Dollar im Jahr müssen sogar 30 Prozent abführen. Diese Provisionen
werden nun auf 10 Prozent und 17 Prozent gesenkt. Wenn die Entwickler
die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, werden zusätzlich drei
Prozent fällig. Als Zugeständnis gegenüber der EU ermöglicht Apple
den Entwicklern nun, einen alternativen Zahlungsdienstleister in
ihrer App verwenden oder die Nutzer auf eine Website verlinken, um
Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple zu verarbeiten.
Neu eingeführt wird eine «Kern-Technologie-Gebühr» für Apps, die
sehr
oft installiert wurden. Sie beträgt für jede erste jährliche
Installation, die über einer Schwelle von einer Million liegt, 50
Euro-Cent. Apple geht davon aus, dass künftig nur weniger als ein
Prozent der Entwickler diese Gebühr für ihre EU-Apps zahlen müssen.
