EU will Nachhaltigkeitsbewertungen von Firmen transparenter machen

06.02.2024 00:34

Immer mehr Anlegerinnen und Anleger legen Wert auf Nachhaltigkeit.
Doch wie umweltfreundlich oder sozial Firmen tatsächlich handeln, ist
oft schwer zu durchschauen. Neue EU-Regeln sollen das ändern.

Brüssel (dpa) - Mithilfe neuer Transparenzregeln sollen Anleger ihr
Geld künftig leichter in nachhaltige Anlageformen investieren können.
Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am
Montagabend auf strengere Vorgaben für sogenannte ESG-Ratings. Diese
Ratings bewerten unter anderem, inwiefern die Tätigkeit eines
Unternehmens sich auf Umwelt, Soziales und Mitarbeitende auswirkt -
und wie diese Faktoren wiederum das Geschäft der Firma beeinflussen. 

Mit den neuen Regeln sollen diese Bewertungen zuverlässiger werden
und sich besser vergleichen lassen. Anbieter von ESG-Ratings müssen
künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Im Hinblick auf Methodik
und Informationsquellen müssen sie Transparenzanforderungen
erfüllen. 

Außerdem sollen ESG-Ratings nach ihren einzelnen Bestandteilen
aufgeschlüsselt werden können und nicht mehr nur eine einzige
Kennzahl für alle Bereiche liefern. Wenn ein Unternehmen
beispielsweise im Bereich E (wie Environment, deutsch Umwelt)
bewertet wird, müssen darüber hinaus Informationen bereitgestellt
werden, ob das Rating die Übereinstimmung mit dem Pariser
Klimaabkommen berücksichtigt. So sollen Anlegerinnen und Anleger
bewusstere Entscheidungen treffen können und vor Irreführung durch
«Greenwashing» geschützt werden, wie das Parlament mitteilte. Mit
«Greenwashing» ist gemeint, dass vermeintlich nachhaltige
Finanzprodukte «grüner» dargestellt werden als sie eigentlich sind.

«Diese Vereinbarung stellt einen historischen Durchbruch für
nachhaltige Finanzen dar. Es war höchste Zeit, klare Regeln
festzulegen, um die Transparenz im ESG-Rating-Prozess zu verbessern
und so das Vertrauen in den nachhaltigen Finanzsektor
wiederherzustellen», sagte die zuständige Berichterstatterin Aurore
Lalucq. 

Die EU-Staaten und das Parlament müssen dem Kompromiss noch
zustimmen, das gilt aber als Formsache.