Paus begrüßt EU-Einigung zu Kampf gegen Gewalt an Frauen

07.02.2024 18:45

Die EU will Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagen, ein wichtiger Teil
wurde allerdings nicht geregelt. Aus Sicht der deutschen
Familienministerin ist die Einigung dennoch ein Erfolg.

Berlin (dpa) - Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die EU-Einigung
zum Kampf gegen sexuelle und häusliche Gewalt als «wichtigen Erfolg»

bezeichnet. «Ich begrüße die politische Einigung zur EU-Richtlinie
gegen Gewalt an Frauen», teilte die Grünen-Politikerin der Deutschen
Presse-Agentur mit. «Durch die Richtlinie werden Betroffene von
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in ihren Rechten und im
Zugang zur Justiz erheblich gestärkt - überall in Europa.» Diese
europaweiten Verbesserungen schützten Frauen konkret und wirksam.

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten hatten sich am
Dienstag in Straßburg auf ein Gesetz geeinigt, mit dem bestimmte
Straftaten in allen Ländern gleich geregelt werden. Cyber-Stalking,
Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder
ohne Einverständnis weiterverschickt werden, steht demnach künftig in
der gesamten EU unter Strafe. Die neuen Vorgaben müssen noch vom
Parlament und den EU-Staaten abgesegnet werden. In den meisten Fällen
ist das eine Formsache. 

Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen.
Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung
zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU,
darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker
argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine
rechtliche Grundlage im Europarecht gebe. Ein entsprechender Artikel
hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten über hundert
prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben. 

Zu dieser Debatte äußerte Paus sich in ihrer Reaktion nicht explizit.
Sie argumentierte aber grundsätzlich: «Ein Scheitern der Richtlinie
wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen.»
Die
politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt
werde weitergehen, sagte die Ministerin weiter.

Buschmann sagte der dpa, es sei gut, dass man sich auf einheitliche
Regeln unter anderem zur Kriminalisierung von Genitalverstümmelung,
Zwangsehen und von nicht einvernehmlichen Veröffentlichung intimer
Bilder geeinigt habe. Er sei aber auch zufrieden, dass die Mehrheit
der Mitgliedstaaten die Bedenken gegen den in der Richtlinie
ursprünglich vorgesehenen Vergewaltigungstatbestand geteilt hätten.
Denn auch hier gelte: «Kein noch so guter Zweck heiligt alle Mittel»
und die EU könne nur im Rahmen der von den Mitgliedstaaten
übertragenen Kompetenzen handeln. «Als Justizminister kann ich keine
Vorschrift unterstützen, die offenkundig rechtswidrig wäre, fügte er

hinzu. Hierzu sei sich auch die Bundesregierung einig gewesen.

Paus hatte im vergangenen Jahr in einem Interview gesagt, sie hätte
sich gewünscht, dass auch der Straftatbestand der Vergewaltigung
einbezogen würde - aber vorangestellt, sie sei keine Juristin.