Ryanair siegt erneut im Streit um Corona-Beihilfen für Konkurrenz

07.02.2024 14:18

Während der Corona-Pandemie haben viele Staaten Fluggesellschaften
mit milliardenschweren Hilfspaketen unterstützt. Das beschäftigt die
europäischen Gerichte - erneut fiel ein Urteil nun sehr deutlich aus.

Luxemburg (dpa) - Im Streit um Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM
hat der Konkurrent Ryanair einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen.
Die EU-Kommission hätte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande
für die Airline nicht genehmigen dürfen, entschieden die Richter am
Mittwoch in Luxemburg. Es ist nicht die erste Entscheidung dieser
Art. So hatte Ryanair unter anderem schon erfolgreich gegen
Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geklagt.

Die EU-Kommission hatte 2020 eine staatliche Beihilfe der Niederlande
in Höhe von 3,4 Milliarden Euro an KLM genehmigt. Mit dem Darlehen
und einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen sollte dem
Unternehmen während der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen
werden. Das Gericht der EU erklärte diese Genehmigung jedoch für
nichtig. Die EU-Kommission erließ daraufhin einen neuen Beschluss -
der nun wieder kassiert wurde.

Die Brüsseler Behörde habe nämlich die Begünstigten der Beihilfe
falsch bestimmt, so die Richter. Die Holding Air France-KLM und Air
France - zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM - wurden
nicht zum Kreis der Begünstigten gezählt. Nach Ansicht des Gerichts
könnten sie aber zumindest mittelbar von den Beihilfen profitieren.

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die
EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des
EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen
während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die
EU-Kommission die Hilfen genehmigen.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem
EuGH, vorgegangen werden. Ryanair strengte bereits mehrere Verfahren
gegen die Genehmigung von Corona-Beihilfen an. Im Mai hatte das
Gericht auf Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis für
staatliche Corona-Hilfen für die Lufthansa als unzulässig erklärt.
Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das
Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn
es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe
zurückfordern. Die Lufthansa hat die Staatshilfen nach Angaben des
Unternehmens allerdings bereits zurückgezahlt.