Souveränitätsschutzgesetz: EU-Kommission geht erneut gegen Ungarn vor

07.02.2024 17:50

Seit Jahren steht Ungarn wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit in der
Kritik. Nun wird die EU-Kommission erneut tätig.

Brüssel/Budapest (dpa) - Die EU-Kommission wirft Ungarn erneut vor,
mit einem Gesetz europäisches Recht zu verletzen und leitet deswegen
ein Verfahren ein. Das kürzlich in Budapest verabschiedete Gesetz zur
Verteidigung der nationalen Souveränität verstoße unter anderem gegen

Grundsätze der Demokratie, der freien Meinungsäußerung und der
Vereinigungsfreiheit, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Sie habe Ungarn deswegen um Stellungnahme gebeten und damit ein
sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ungarn werde
dennoch an diesem Gesetz festhalten, schrieb daraufhin der für
internationale Kommunikation zuständige Staatssekretär der
ungarischen Regierung, Zoltan Kovacs in sozialen Medien.

Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues «Amt für
Souveränitätsschutz» eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns

aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der
Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und
andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser
Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu
verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug. 

Ungarn muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Vorwürfe
reagieren. Kann das Land sie nicht entkräften, kann die EU-Kommission
vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn klagen. Im Fall einer
Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem
Gesetz eine Geldstrafe drohen. 

«Brüssel und die Dollar-Linke greifen das Souveränitätsschutzgesetz

eben deshalb an, weil es sein Ziel ist, die Einflussnahme aus dem
Ausland über die von (US-Philanthrop George) Soros rollenden Dollars
zu verhindern», schrieb Staatssekretär Kovacs bei Facebook. 98
Prozent der Ungarn hätten diesem Vorhaben bei einer «nationalen
Konsultation» zugestimmt, «deswegen hält die ungarische Regierung am

Souveränitätsschutzgesetz fest.» Die «Konsultation», auf die sich

Kovacs bezog, ist keine professionelle Umfrage, sondern eine der
vielen Fragebogenaktionen der Regierung, bei der in der Regel
Regierungsanhänger die Regierungspolitik gutheißen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von EU-Recht
zuständige EU-Kommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des
Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie
allerdings auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für
Ungarn freigegeben mit der Begründung, dass der ungarische
Regierungschef Viktor Orban die dafür nötigen Reformen umgesetzt
habe.