Gericht: Flughafen Hahn darf staatliche Beihilfe vorerst behalten

21.03.2024 11:13

Rund zehn Millionen Euro hat der Flughafen Hahn 2017 und 2018 vom
Land erhalten. Dieses Geld wollte Rheinland-Pfalz nach einem
EU-Urteil zurück - doch ein Koblenzer Gericht sieht das anders.

Koblenz/Lautzenhausen (dpa/lrs) - Der Flughafen Hahn darf staatliche
Beihilfen in Höhe von zehn Millionen Euro vorerst behalten. Das Land
dürfe die gewährten Beihilfen für 2017 und 2018 zunächst nicht
zurückfordern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschied. Die
Rückforderungsbescheide seien damit aufgehoben.

Hintergrund ist ein rechtliches Hin und Her auf EU-Ebene: Die
Beihilfen waren von der EU-Kommission genehmigt worden, hieß es
weiter. Im Mai 2021 habe das Gericht der EU die Genehmigung der
Kommission allerdings für nichtig erklärt - und das Land
Rheinland-Pfalz forderte daraufhin den Flughafen zur Rückzahlung auf.
Dagegen klagte der Hunsrück-Flughafen. Im September 2023 wiederum hob
der Europäische Gerichtshof das erste Urteil auf und verwies den Fall
zurück. 

Aufgrund dieser Aufhebung gelte nun zunächst wieder die Genehmigung
der Europäischen Kommission, entschied das Verwaltungsgericht in
Koblenz. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.