Kritik an Gesetz zum Regenwaldschutz: EU-Staaten fordern mehr Zeit
26.03.2024 16:21
Brüssel (dpa) - Zahlreiche EU-Staaten haben unter der Federführung
Österreichs ein bereits beschlossenes europäisches Gesetz zum Schutz
des Regenwaldes kritisiert. Die Umsetzung der neuen Verordnung werde
sich negativ auf nachhaltige und kleinbäuerliche land- und
forstwirtschaftliche Praktiken in der Europäischen Union auswirken,
heißt es in einem Schreiben der Österreicher, das unter anderem von
Finnland, Italien, Polen und Schweden unterstützt wird. Deutschland
wird in dem Papier nicht als Unterstützer genannt,
Bundesagrarminister Cem Özdemir äußerte aber ähnliche Bedenken.
Das begrüßenswerte Ziel der Verordnung werde durch eine überzogene
und praxisfremde Umsetzung unterlaufen, teilte Österreichs
Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Dienstag anlässlich
eines Treffens der EU-Agrarminister in Brüssel mit. Eine große
Mehrheit von 20 EU-Staaten habe sein Anliegen bei dem Treffen
unterstützt.
Özdemir sagte am Rande des Ministertreffens, die EU-Kommission müsse
die aktuelle Übergangsphase dringend verlängern. «Wenn sie das nicht
rechtzeitig schafft, dann kann das so nicht umgesetzt werden», so der
Grünen-Politiker. Das würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
für
vor allem für Klein- und Kleinstwaldbesitzer mit sich bringen. «Das
kann nicht richtig sein», sagte Özdemir.
Die EU-Staaten hatten vor mehr als zehn Monaten endgültig grünes
Licht für das Vorhaben gegeben. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja,
Kakao und Palmöl dürfen demnach nur noch in der EU verkauft werden,
wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die
Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet
deutlich reduziert werden.
Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben,
dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet
oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss
mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in
der EU rechnen. Österreich und die anderen EU-Staaten fordern nun
Ausnahmen für Länder, in denen das Risiko der Entwaldung besonders
gering ist. Derzeit müsse ein Kleinwaldbesitzer für jeden Baum, den
er etwa einem Tischler verkaufe, die genaue GPS-Geodaten samt
wissenschaftlicher botanischen Namen der Baumart angeben.