EU-Wettbewerbshüter genehmigen milliardenschwere deutsche Staatshilfen

10.04.2024 12:06

Staatsgelder in Milliardenhöhe sollen der deutschen Wirtschaft den
Umstieg auf klimafreundliche Produktionsprozesse schmackhaft machen.
Eine Hürde dabei ist nun genommen.

Brüssel (dpa) - Die Wettbewerbshüter der EU haben geplante deutsche
Staatshilfen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von
Industrieunternehmen genehmigt. Eine mit 2,2 Milliarden Euro
ausgestattete Beihilferegelung erfülle die festgelegten
Voraussetzungen und sei erforderlich und geeignet, um den grünen
Wandel zu beschleunigen, teilte die zuständige EU-Kommission am
Mittwoch mit. So werde die Gewährung der Beihilfen an Bedingungen
geknüpft sein, um zu gewährleisten, dass tatsächlich Einsparungen
erzielt und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden würden.

Nach Angaben der EU-Kommission soll das Geld an Industrieunternehmen
gehen, die derzeit fossile Brennstoffe als Energiequelle oder
Rohstoff für ihre Produktion nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die
zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen aus
Produktionsprozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen
Stand führen. «Unternehmen kommen nur dann für eine Förderung
infrage, wenn sie entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren
oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus
erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen», erklärte
die Brüsseler Behörde.

Grundlage der Genehmigung der Wettbewerbshüter sind
wettbewerbsrechtliche Ausnahmeregelungen, die nach dem Beginn des
russischen Kriegs gegen die Ukraine beschlossen wurden. Mit ihnen
soll insbesondere auch der Übergang zu einer klimaneutralen
Wirtschaft gefördert werden. Die zuständige
Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager kommentierte am
Mittwoch, die Maßnahmen würden Deutschland auch dabei unterstützen,
seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen schneller
zu verringern. Die Bundesrepublik hatte vor dem Krieg enorme Mengen
an russischem Öl und Gas importiert.

Die geplanten Staatshilfen dürfen nach Angaben der EU-Kommission
höchstens 200 Millionen Euro je Empfänger betragen und müssen
spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden. Sie sollen als
direkte Zuschüsse gewährt werden.