Vorwurf Körperverletzung: AfD-Politiker könnte Immunität verlieren

10.04.2024 16:29

Gegen den AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck wird wieder ermittelt.
Ihm wird unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
vorgeworfen. 2022 war seine Immunität schon mal aufgehoben worden.

Brüssel (dpa) - Das Europaparlament will am Donnerstag über einen
Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf abstimmen, ob die Immunität
des deutschen AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben wird. Das
kündigte das Parlament am Mittwoch an. Zuvor war bekannt geworden,
dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger
Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen die
Polizei ermittelt wird. Wenn die Immunität aufgehoben wird, steht
möglichen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Beck formal nichts mehr
im Weg.

Der AfD-Politiker soll einem Bericht des Rechtsausschusses des
Europaparlaments zufolge am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in
Neuss in Nordrhein-Westfalen versucht haben, Produktproben zu
stehlen. Demnach wurde ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls
gestellt. Zudem habe Beck angeblich versucht, das Geschäft zu
verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei.
Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Beck sei
Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen. Die
Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte auf Anfrage zunächst keine
weiteren Details. 

Beck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: «Die
Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet.» Das
Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber «ein
Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen
führte zur Wiederaufnahme». Der Bericht des Rechtsausschusses sei
vorverurteilend. «Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen
entgegen», so der AfD-Politiker. 

Es ist nicht das erste Mal, dass Beck mit dem Gesetz in Konflikt
gerät. Der AfD-Europaabgeordnete war 2022 wegen Titelmissbrauchs zu
9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland
als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den
58-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Es handele sich um «einen
klassischen Fall des Titelmissbrauchs», befand die Richterin. «Der
akademische Titel ist geschützt.» Beck hatte zuvor eingeräumt, bei
einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018
gesagt zu haben: «Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in
London.» Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen
Professorentitel besitze, argumentierte Beck am Dienstag.