EU-Parlament gibt grünes Licht: Honig-Herkunft soll auf die Verpackung

10.04.2024 19:29

Honig aus Deutschland gemischt mit günstigerem Honig etwa aus China?
Das sollen EU-Verbraucher künftig leicht erkennen können. Neue Regeln
sind auch für weitere Lebensmittel geplant.

Brüssel (dpa) - Grünes Licht vom EU-Parlament: Die Herkunft von Honig
soll künftig leichter zu erkennen sein. Eine große Mehrheit von 603
Abgeordneten stimmte in Brüssel für das Vorhaben, 9 dagegen und 10
erhielten sich, wie das Parlament am Mittwochabend mitteilte.
Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich Ende
Januar bereits im Grundsatz auf die neuen Regeln geeinigt. Nun hat
das Parlament den Deal abgesegnet, jetzt müssen nur noch die
EU-Staaten offiziell zustimmen. Das gilt als Formsache. 

Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben.
Säfte dürfen demnach künftig als «zuckerreduziert» gekennzeichnet

werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers
entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet
werden. Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450
Gramm Obst verwendet werden. 

Bei Honigmischungen muss bislang nur angegeben werden, ob der Honig
aus der EU stammt oder nicht. Neben den Herkunftsländern muss künftig
den Angaben zufolge auch erkennbar sein, wie groß der Anteil des
Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.  Hier sind jedoch Ausnahmen
möglich. Wie die EU-Staaten nach der vorläufigen Einigung im Januar
mitteilten, können einzelne Länder entscheiden, dass nur die vier
größten Anteile angegeben werden müssen. Zudem gebe es eine Ausnahme

bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der
Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Die EU-Kommission teilte nach der Einigung im Januar mit, sie werde
durch die neuen Regeln berechtigt, Analysemethoden einzuführen, die
mit Zucker gestreckten Honig erkennen können. Es soll zudem eine
einheitliche Methodik eingeführt werden, um den Ursprung von Honig
aufzudecken. Grundsätzlich ist das etwa durch eine Pollenanalyse
möglich. «Damit wird Betrug eingedämmt», so die Behörde. Wenn auc
h
die EU-Staaten dem Rechtstext zugestimmt haben, kann er im
EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Ab dann gilt eine Übergangsfrist
von rund zwei Jahren, bis die Vorgaben angewendet werden.