Europäisches Parlament macht sich für Abtreibungsrechte stark

11.04.2024 15:16

Brüssel (dpa) - Das Europäische Parlament will das Recht auf
Abtreibung zum EU-Grundrecht machen. Eine entsprechende - rechtlich
unverbindliche - Resolution wurde am Donnerstag in Brüssel mit einer
deutlichen Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten appellieren damit an
die EU-Staaten, das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung in
die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen. 

In der geforderten Änderung von Artikel 3 der Charta heißt es, dass
jeder das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, umfassenden und
allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie
entsprechenden Rechten haben soll. Die Resolution verurteilt die
Rückschritte der Selbstbestimmungsrechte wie beispielsweise das
nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen.

Außerdem appellierten die Abgeordneten an die EU-Staaten, Abtreibung
in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu
entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale
Abtreibungen zu beseitigen. Insbesondere richteten sie einen
dringenden Appell an Polen und Malta, ihre einschränkenden Gesetze
aufzuheben. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land
das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert. 

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei
denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat
sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht
strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn
medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung
erfolgt. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an
die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele
Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren.

Obwohl die Resolution die Mitgliedstaaten zu nichts verpflichtet,
unterstreicht sie die zunehmende Besorgnis über das Recht auf
körperliche Selbstbestimmung. Die Gesundheitsversorgung wird national
geregelt. Eine Änderung der EU-Charta der Grundrechte, um die
Abtreibung einzuschließen, würde die einstimmige Zustimmung aller
Mitgliedstaaten erfordern.