Faeser spricht in Bulgarien über EU-Außengrenzschutz

15.04.2024 11:30

Plowdiw (dpa) - Fünf Tage nach Verabschiedung der EU-Asylreform im
Europäischen Parlament ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
nach Bulgarien gereist, um sich über den EU-Außengrenzschutz und
andere migrationspolitische Themen zu informieren. Bei ihrer Ankunft
in der südbulgarischen Stadt Plowdiw wurde sie von ihrem
Amtskollegen, Innenminister Kalin Stojanow, empfangen. 

Die auf dem Festland 259 Kilometer lange bulgarische EU-Außengrenze
zur Türkei wird seit 2017 komplett durch einen Stacheldrahtzaun
geschützt und mit Wärmebildkameras überwacht. Trotzdem wird sie
häufig von Migranten mit Hilfe von Schleusern überquert.

Faesers schon länger geplanter Besuch in Bulgarien fällt in eine
Zeit, in der das südosteuropäische Land in einer politischen Krise
steckt. Bulgarien hat seit vergangenem Dienstag eine
Übergangsregierung und wird am 9. Juni zum sechsten Mal binnen drei
Jahren ein neues Parlament wählen. 

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten
2023 in Deutschland 329 120 Menschen erstmals einen Asylantrag, rund
50 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen kamen aus
Syrien, der Türkei und Afghanistan. Im ersten Quartal dieses Jahres
wurden 65 419 Erstanträge gestellt, rund 19 Prozent weniger als im
Vorjahreszeitraum. Ein Grund für den Rückgang dürften die stationär
en
Grenzkontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz
sein, die Faeser Mitte Oktober angeordnet hatte. Durch die
Grenzkontrollen wurden ihren Angaben zufolge seither mehr als 700
Schleuser festgenommen und 17 600 unerlaubte Einreisen verhindert.

Bulgarien war am 31. März dem Schengen-Raum beitreten, allerdings nur
mit Grenzkontrollfreiheit für Luft- und Seegrenzen. Einen Zeitplan
für die Einführung der Schengen-Regeln auch an den Landgrenzen gibt
es nicht. 

An den EU-Außengrenzen sollen nun Vorbereitungen getroffen werden,
damit die Regeln der nach jahrelangem Streit beschlossenen Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in spätestens zwei Jahren
greifen. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Asylgesuche von
Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote
von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den
Außengrenzen geprüft werden. 

Einige der beschlossenen Verordnungen gelten unmittelbar. Zur
Umsetzung der neuen EU-Asylrichtlinien müssen nationale Gesetze in
den Mitgliedstaaten geändert werden.