EU-Strafzölle auf E-Autos aus China sind in Kraft

05.07.2024 00:03

Die EU setzt ihre Drohung, Zölle auf E-Autos aus China zu erheben, in
die Tat um - zunächst allerdings nur als Sicherheitsleistung.

Brüssel (dpa) - Von nun an müssen vorläufige EU-Zusatzzölle auf
Elektroautos aus China als Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Die
Abgabe wird fällig, wenn ein E-Auto in einem europäischen Hafen
ankommt. 

Konkret gelten folgende Zollsätze für chinesische Hersteller: 17,4
Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC.
Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen,
die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll
in Höhe von 37,6 Prozent fällig. Die Zölle kommen auf einen bereits
bestehenden Zollsatz von zehn Prozent hinzu. 

Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer Untersuchung der
EU-Kommission, die zeigte, dass die gesamte Wertschöpfungskette für
Elektroautos in China stark subventioniert ist. Zudem würden Importe
aus dem Land die Industrie in der EU gefährden. 

Die Entscheidung darüber, ob die vorläufigen Strafzölle tatsächlich

gezahlt werden müssen, soll innerhalb von vier Monaten getroffen
werden. Innerhalb dieser Zeit will die EU-Kommission einen Vorschlag
für langfristige Zölle vorlegen. Diesen kann eine Mehrheit der
EU-Staaten aber auch ablehnen. Wenn keine langfristigen Zölle erhoben
werden und eine Lösung mit Peking gefunden wird, müssen den Angaben
zufolge auch die nun in Kraft gesetzten vorläufigen Zölle nicht
gezahlt werden.

Das Vorgehen der EU-Behörde stieß in Deutschland auf Kritik. Dem
Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge dürfte der potenzielle
Schaden von Zusatzzöllen voraussichtlich höher als der mögliche
Nutzen sein - insbesondere für die heimische Industrie. Auch
Regierungspolitiker hatten sich kritisch zu den Zusatzabgaben
geäußert.