EuGH stärkt Wolfsschutz in Spanien

29.07.2024 15:08

Ein regionales Gesetz erlaubte es, den Wolf in einer bestimmten
Region Spaniens zu jagen. Das höchste europäische Gericht hat dazu
nun eine deutliche Entscheidung gefällt.

Luxemburg/Madrid (dpa) - Das höchste europäische Gericht hat den
Schutz von Wölfen in Spanien gestärkt. Wenn der Zustand der Tiere auf
nationaler Ebene schlecht sei, dürfe nicht einfach in einzelnen
Regionen gejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe,
entschieden die Richterinnen und Richter des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH). Eine Bewertung, ob sich eine Population in einem
guten Zustand befinde, müsse immer auch «auf Ebene der
biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt
werden», teilte der Gerichtshof mit. 

Sobald sich eine Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand
befinde, müssten die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, dami
t
es der Population in Zukunft gut gehe. Das Gericht mit Sitz in
Luxemburg entschied zudem, dass ein regionales Gesetz, wonach der
Wolf in einer bestimmten Region Spaniens gejagt werden darf, gegen
EU-Recht verstößt.

In Spanien unterliegen die Wölfe unterschiedlichen Schutzregelungen:
Die Wölfe südlich des Flusses Duero im nördlichen Spanien sind streng

geschützt, die Jagd auf sie ist also grundsätzlich untersagt.
Nördlich des Flusses erlaubte ein regionales Gesetz den Angaben
zufolge 2019 unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf die
Tiere. 

Bericht nicht berücksichtigt 

Der Erhaltungszustand des Wolfs ist laut einem Bericht Spaniens an
die EU-Kommission aus dem Jahr 2019 in allen drei Regionen, in denen
er in Spanien vorkommt, unzureichend, wie der Gerichtshof seine
Entscheidung erläuterte. Diesen Bericht habe die Autonome
Gemeinschaft Kastilien und Léon nicht bei der Ausarbeitung ihres
Planes berücksichtigt, laut dem insgesamt 339 Wölfe gejagt werden
durften. Die Erlaubnis, eine Art zu jagen, müsse auf Daten zum
Zustand dieser Art gestützt werden. 

Wenn eine Art von Verwaltungsmaßnahmen betroffen ist, sollten diese
dazu führen, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen
oder zu erhalten. «Wenn diese Maßnahmen Vorschriften über die Jagd
beinhalten, sind diese somit dazu bestimmt, die Jagd einzuschränken
und nicht auszuweiten», so der EuGH.

Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung einer
EU-Rechtsvorschrift, kann es den EuGH um Klärung bitten. Die finale
Entscheidung über den Rechtsstreit trifft ein spanisches Gericht, es
muss dabei aber das EuGH-Urteil berücksichtigen.

Kaum mehr Wölfe in Spanien

Anfang der 1970er Jahre waren Wölfe in Spanien fast ausgerottet.
Nachdem die Tiere im Jagdgesetz unter Schutz gestellt wurden,
erholten sich die Bestände langsam. Bei einer Zählung in den Jahren
1986-1988 wurden 294 Rudel registriert. Bei einer zweiten Zählung
2012-2014 waren es kaum mehr geworden, 297 Rudel mit insgesamt etwa
2.800 Tieren.

Wissenschaftler stellten einem Bericht des staatlichen TV-Senders
RTVE zufolge fest, dass sich die Wolfspopulationen nicht so erholt
haben wie in manchen anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung
des Bestandes wurde als «ungünstig» bezeichnet. Einer der Gründe
könnte ein dramatisch geschrumpfter Genpool als Folge der geringen
Zahl an Tieren und deren räumlicher Isolation sein. Die
Überlebenschancen der Wölfe seien zudem durch den Klimawandel und die
Umweltverschmutzung gesunken.