Umkämpftes EU-Naturschutzgesetz tritt in Kraft

18.08.2024 00:54

Der Umwelt geht es oft schlecht, ein neues EU-Gesetz soll das ändern.
Nach heftigem Streit ist der Rechtsakt nun in Kraft getreten und
Deutschland muss demnächst einen Plan vorlegen.

Brüssel (dpa) - Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der
Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass
auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030
Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen, wie die EU-Kommission
mitteilte. 

Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten
gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt
werden sollen. «Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche
spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden
sollen», so die Kommission. Hintergrund ist, dass die Natur in Europa
nach EU-Angaben oft in einem schlechten Zustand ist.

Deutsche Umweltministerin lobt 

«Ich freue mich sehr», sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi
Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein
großer Fortschritt. «Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise
besonders wichtig», so die Grünen-Politikerin. Diese könne
klimaschädliches CO2 speichern. Gesunde Natur sei auch
widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise. 

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen
Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen, so das
Umweltministerium. Die EU-Kommission prüft diesen Plan dann.
Umweltorganisationen wie der WWF und der Naturschutzbund Deutschland
begrüßen das neue Gesetz. «In Deutschland liegt es jetzt an der
aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine
Erfolgsstory zu machen», sagte Kathrin Samson vom WWF. 

Heftiger Streit um das Vorhaben

Lange und deutlich war vorher über das Gesetz gestritten worden. Auch
Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens
nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das
Vorhaben starkzumachen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine
abgeschwächte Variante des Rechtstextes.

Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz
ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große
Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes
wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten
Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen
müssen.