Ermittler beantragen im Fall Bystron Aufhebung der Immunität

30.08.2024 07:46

Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei
den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron eine Zwangspause
einlegen. Um die zu beenden, wenden sie sich nun an das Parlament.

Berlin/München (dpa) - Im Zuge der Geldwäsche- und
Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat
die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die
Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatte die «Augsburger Allgemeine»
darüber berichtet. 

Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem
prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben, um im
Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst
hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als
politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des
Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der
Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach
Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine
Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter
genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD
angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst,
wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden
sollte.