Bankier Olearius scheitert vor Menschenrechtsgericht

17.09.2024 15:01

Mit undurchsichtigen «Cum-Ex»-Geschäften wurde der Staat um
Milliarden geprellt, die Rolle von Bankier Olearius blieb bis zuletzt
unklar. Die Straßburger Richter erteilten ihm nun eine klare Absage.

Straßburg (dpa) - Der Hamburger Bankier Christian Olearius hat vor
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine
Niederlage erlitten. Die Richter sahen keine Menschenrechtsverletzung
im Zuge der Cum-Ex-Prozesse und wiesen die Beschwerde des früheren
Chefs der Hamburger Privatbank M.M.Warburg ab. 

Hintergrund sind Urteile des Bonner Landgerichts und des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020 und 2021. Damals wurden zwei
Ex-Börsenhändler verurteilt. Olearius war in diesem Prozess nicht
angeklagt, kritisierte aber, dass er in dem Prozess vorverurteilt und
damit in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.
Der Prozess gegen ihn selbst wurde später wegen seines schlechten
Gesundheitszustandes eingestellt.

Die Richter in Straßburg folgten seiner Argumentation nicht und
schlossen eine Menschenrechtsverletzung aus. Der EGMR mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU
unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in
den 46 Mitgliedstaaten ein.

Bei Cum-Ex-Geschäften bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die
gar nicht gezahlt worden waren - Aktien mit («cum») und ohne («ex»)

Dividendenanspruch wurden in einem Verwirrspiel hin- und
hergeschoben. Die Bundesrepublik hatte dabei keinen Überblick, ihr
entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Die Hochphase
dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Im Jahr 2021
wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.