EuGH entscheidet über Bestpreisklauseln von Booking.com

18.09.2024 17:30

Sollte die Buchung direkt beim Hotel günstiger möglich sein als über

eine Vermittlungsplattform? Der Europäische Gerichtshof bewertet dies
am Beispiel von Booking.com.

Luxemburg (dpa) - Das höchste europäische Gericht entscheidet am
Donnerstag (9.30 Uhr) über die sogenannten Bestpreisklauseln des
Buchungsportals Booking.com. Hintergrund ist ein langer Streit vor
deutschen und niederländischen Gerichten.

Auf Portalen wie Booking.com, HRS und Expedia können Nutzer eine
Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch
direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite
kassiert der Betreiber vom Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis
wird das einkalkuliert - der Nutzer zahlt also indirekt. 

Bei Buchungen direkt beim Hotel schlägt so eine Provision naturgemäß

nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer billiger sein. Da setzte die
sogenannte enge Bestpreisklausel von Booking.com an, die es Hotels
verbot, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Das

Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof (BGH) erklärten diese
Klausel für unwirksam. Nun möchte ein Amsterdamer Gericht wissen, ob
solche Abreden gegen das europäische Kartellverbot verstoßen und hat
diese Frage dem EuGH vorgelegt.

Für Reisende dürfte das Urteil nur begrenzte Wirkung haben:
Booking.com hatte die Bestpreisklauseln im Europäischen
Wirtschaftsraum in diesem Jahr abgeschafft. Begründet wurde dies mit
dem EU-Digitalgesetz Digital Markets Act (DMA). Dieses will mit
schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen

Diensten fördern.